Bankrott
Yângâ tî Lugzambûru
SepePandôo
SepeBankrott \sêndagô ?\
Pandôo
SepeBankrott \baŋˈkʁɔt\ linô kôlï
- (Sêndâdünîa) (Mbumbuse) tïngö
- Seine junge, anspruchsvolle Frau hat ihn in den Bankrott getrieben.
- „Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter bis zu drei Monate Zeit, das vom Bankrott bedrohte Unternehmen gründlich unter die Lupe zu nehmen.“Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: tagesschau.de vom 18.02.2005
- „Es drängt ihn, diese Stadt zu verlassen, wo eine Masse arbeitsloser Künstler vegetiert, die Theater vor dem Bankrott stehen und der Brotpreis täglich steigt.“— (Gabrielle Wittkop-Ménardeau, E. T. A. Hoffmann in Selbstzeugnissen und Bilddokumenten , Rowohlt, Reinbek, 1966, ISBN 3-499-50113-9, lêmbëtï 59)
- „Ich war gut bei Kasse; aber wenn ich so weitermachte, näherte ich mich dem Bankrott.“— (Giacomo Casanova, Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band VIII , gbïänngö tî Heinz von Sauter, Propyläen, Berlin, 1985, lêmbëtï 172)
Âkpalêtôngbi
SepeÂpendâsombere
Sepe- Bankrott machen, vor dem Bankrott stehen, seinen Bankrott erklären (1)
- bankrott, Bankrotterklärung, Bankrotteur, bankrottgehen, bankrottieren (1)
Âmbupa-môlengê
Sepe- Staatsbankrott (1)