Yângâ tî Zâmani Sepe

Palî Sepe

beschließen \bəˈʃliːsn̩\

  1. sepe
  2. fa,mû yângâ
    • etwas beschließen.
    • Der Aufsichtsrat hat einstimmig beschlossen, das Vorstandsmitglied Detlef Meier mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
    • Dazu beigetragen haben neben den Infrastrukturausbauten auch die vom UVEK vorbereiteten ergänzenden Massnahmen, die das Parlament 2020 beschlossen hat. Dazu gehört, die Trassenpreise für Züge zu senken und langen Güterzügen einen Sonderrabatt zu gewähren.— („Höchster Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr seit 30 Jahren“ na Bundesamt für Verkehr , 17 Mbängü 2022 → dîko mbëtï)
    • Eines Tages, vor einem weihnachtlichen Geschäft, hatte sich Jeanne, die hingerissen das Schaufenster betrachtete, an ihn geschmiegt und gesagt: «Wie schön!» Er hatte ihr Handgelenk gedrückt. So war die Heirat beschlossen worden.— (Albert CamusDie Pest , Rowohlt Verlag, 1997, traduction Uli Aumüller)
  3. soro,votêe