Yângâ tî Zâmani

Sepe

Palî

Sepe

verleumden \fərˈlɔʏ̯mdən\

  1. (Wambenze) , pä ïrï
    • „Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“Modèle:DiB-Projekt Gutenberg-DE
    • „Dem gewöhnlichen Menschenverstande nach wird jemand verleumdet, wenn man ihn erdichteter Tatsachen bezichtigt; aber im außergewöhnlichen Verstand des Strafgesetzbuchs wird er verleumdet, wenn man ihm wirkliche Tatsachen vorwirft, Tatsachen, die bewiesen werden können, aber nur nicht auf eine exzeptionelle Art, nur nicht durch ein Urteil, durch eine amtliche Urkunde.“— (Karl MarxGerichtliche Untersuchung gegen die "Neue Rheinische Zeitung" , na yïndä tî Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Dietz Verlag, Berlin, volume 5, lêmbëtï 199)

Âkpalêtôngbi

Sepe

Âpendâsombere

Sepe