Rachsucht
Pandôo
SepeRachsucht \ˈʁaxˌzʊxt\ linô gâlï
- kürä
- „Die Strafe eines Täters, der mit einer verständlichen Rachsucht gehandelt hat, könnte nach der Rechtsfolgenlösung wohl gemindert werden, jedoch hängt die tatrichterliche, philosophische Einschätzung der Tat bezüglich deren allgemeiner Verständlichkeit damoklesschwertartig über dem Strafmaß.“— (Mark-Oliver Scholz, Rachsucht und gerechter Zorn - zur Anwendung des § 213 StGB auf Mordtatbestände , GRIN Verlag, 2010, ISBN 978-3-640-87306-7, lêmbëtï 9)
- „Zweifellos war Steve [J]obs von beispiellosem Ehrgeiz ebenso getrieben wie von Rachsucht, Neid und einer an Größenwahnsinn grenzenden Eitelkeit.“Modèle:Internetquelle
Âkpalêtôngbi
Sepe- Rachedurst, Rachegelüst, Rachgier (1)
Âpendâsombere
Sepe- rachsüchtig (1)
Âmbupa-babâ
Sepe- Sucht (1)